Das Europäisches Parlament verabschiedet eine Verordnung zum Schutz von EU-Geldern vor Rechtstaatlichkeitsverstößen.
Evelyne Gebhardt MdEP und Landesvorsitzende der EUROPA-UNION Baden-Württemberg erklärt dazu: „Wir haben heute eine historische Einigung erreicht: künftig werden wir Regierungen in den EU-Mitgliedstaaten an die Einhaltung demokratischer Grundwerte zwingen können.“
Das Europäische Parlament habe sich durchgesetzt und erreicht, dass die Verordnung nicht nur bei Missbrauch von EU-Geldern wie Korruption oder Betrug angewendet wird, sondern auch bei systemischen Verstößen gegen Europäische Normen und Werte, wie die Unabhängigkeit der Justiz, die Wahrung der Grundrechte und den Schutz gegen Diskriminierungen.
„Außerdem haben wir erreicht, dass Maßnahmen gegen eine Regierung spätestens nach 7 bis 9 Monaten ergriffen werden müssen und nicht erst nach 12 bis 13 Monaten, wie von den Regierungen vorgeschlagen. Das war keine Selbstverständlichkeit“, freut sich Evelyne Gebhardt MdEP.
„Nun ist es die Aufgabe der Europäischen Kommission als entscheidender Akteur im Verfahren den Mechanismus entschlossen anzuwenden. Denn gemäß den neuen Regeln ist es Aufgabe der EU-Kommission, festzustellen, dass ein Verstoß vorliegt und der Rechtsstaatsmechanismus gegen eine Regierung ausgelöst werden muss. Ich erwarte, dass Frau von der Leyen als Kommissionspräsidentin entschieden gegen ihren EVP-Parteikollegen Orbán vorgeht und die Rechtsstaatlichkeit in der EU maßgeblich verteidigt“, so die baden-württembergische Landesvorsitzende Evelyne Gebhardt MdEP.
Das EUROPA-UNION Mitglied und EVP-Vorsitzender Manfred Weber MdEP hat jüngst dazu eindeutig Stellung bezogen, jetzt liegt es an den Europaabgeordneten der CDU und CSU auch entsprechende Taten folgen zu lassen.