Informationen zur Europawahl 2019

Gemeinsam mit der Stadt Achern beabsichtigt der Ortsverband Achern und Umland der Europa-Union, die Bürgerschaft  zur Europawahl 2019 möglichst vielseitig zu informieren.

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wird das Europäische Parlament in 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union (28 mit Großbritannien) für die nächste Amtszeit von fünf Jahren gewählt, insbesondere für die Jahre 2019 bis 2024.  Ob Großbritannien an der Europa-Wahl teilnimmt, hängt vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen ab.

Erstmals wurde das Europäische Parlament 1979 gewählt.

In Deutschland ist der Termin der Europa-Wahl auf Sonntag, den 26. Mai festgelegt worden. Sie wird im Land Baden-Württemberg, insbesondere in Achern und Umland,  mit der Kommunalwahl in verbunden.

Rund 64,7 Millionen Deutsche sind im Bundesgebiet zur Europa-Wahl wahlberechtigt. Mehr als 400 Millionen sind es in den 27 Mitgliedsländern. Rund 47 Millionen wären in Großbritannien wahlberechtigt.

Das Europäische Parlament

Als einzige Einrichtung der Europäischen Union wird das Parlament direkt gewählt. Seine Mitglieder (MEP) vertreten die Interessen europäischen Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsländern. Neben dem Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der EU-Länder vertreten sind, ist es das Europäische Parlament das wichtigste Legislativ-Organ der EU. Es nimmt gemeinsam  mit dem Rat der EU die Gesetzgebungsbefugnis im Bereich der EU wahr.

Wie viele Mitglieder werden gewählt?

Das neue Parlament wird 751 Mitgliederumfassen: 750 MEP und den Präsidenten (Nach dem Ausscheiden von Großbritannien wären es 705 Mitglieder). Die Sitze werden nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität unter den EU-Ländern verteilt: Bevölkerungsreiche Länder erhalten mehr Sitze als kleinere, wobei diese im Vergleich zu ihrer Größe, leicht überrepräsentiert sind. Malta, Luxemburg, Zypern und Estland erhalten beispielsweise mit sechs Sitzen, die geringste Anzahl von Sitzen im Europa-Parlament, Deutschland mit 96 Sitzen die Höchstzahl. Großbritannien    hätte im Falle der Wahl 73 Abgeordnete zu entsenden. Tritt der Brexit vor der Europawahl ein, werden 27 der 73 Sitze Großbritanniens auf andere Mitgliedsstaaten umverteilt. Während 46 Sitze für künftige EU-Erweiterungen in Reserve gehalten werden.

Wer darf wählen?

Die Europawahlen unterliegen in den Mitgliedsländern dem nationalen Wahlrecht. Das EU Recht schreibt lediglich einige Grundprinzipien vor: dass die Wahlen direkt, allgemein, frei und geheim sein müssen. Außerdem müssen die Mitglieder des Europäischen Parlaments in allen EU-Ländern nach dem Verhältniswahl-System gewählt werden. Das Wahlalter liegt beim vollendeten 18. Lebensjahr. Unionsbürger aus den Mitgliedsstaaten, die in Deutschland, insbesondere in Achern und Umland  leben, können in der Regel auch hier an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Autor: Peter Lorenz, Ortsverband Achern

Foto: Abbildung Europawahl

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